Wussten Sie eigentlich, dass Umzugskosten auch bei einem privat veranlassten Umzug beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden können? Also nicht mehr nur bei einem beruflich bedingten Umzug? Setzen Sie die Kosten für Ihren professionellen Umzug mit Geuer also unbedingt in Ihre Steuererklärung ein und holen Sie sich gutes Geld zurück.
Nach dem aktuellen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Umzüge von Privatpersonen eine haushaltsnahe Dienstleistung. Diese können bis zu einer Summe von € 3.000,00 mit 20 Prozent der Rechnungssumme steuerlich berücksichtigt werden.
Bei einem Umzug für € 3.000 können also € 600 von der persönlichen Einkommensteuer des Umziehenden abgezogen werden. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf die eigentlichen Arbeitskosten. Die Aufwendungen für Verpackungsmaterial oder Maschinennutzung sind von dieser Möglichkeit ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2006. Bedingung für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, ein Nachweis der Zahlung auf das Konto der Umzugsspedition sowie keine anderweitige Kostenübernahme durch Arbeitgeber, Behörden oder ähnliches.
Tipps und Informationen für die Steuererklärung (PDF 435KB)